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Impressum

sunshinehouse-Berlin
Zimmervermietungs-GmbH

Wexstr. 8
10825 Berlin
E-mail: info@sunshinehouse-berlin.de
Internet: www.sunshinehouse-berlin.de

Tel: 030-8262079
Fax: 030-8262070

Geschäftsführung: Peter Igor Mayer, Dorit Klutmann
Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregister-Nr.: HRB 93630 B
Steuernummer: 30/440/06672



Allgemeine Geschäftsbedingungen des sunshinehouse-BERLIN

Stand: 22.06.2010


1. Abschluss eines Vertrages
1.1 Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Leistungen zugesagt sind. Sämtliche Reservierungen werden vom sunshinehouse-BERLIN schriftlich bestätigt. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält der Besteller telefonisch eine Reservierungsnummer. Sollte die Reservierungs- Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.

1.2 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

1.3 Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.


2. An- und Abreise
2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein.

2.2 Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Reservierte Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hostels. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr ist die Rezeption bis spätestens 21.00 Uhr am Vorabend zu verständigen.

2.3 Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung.


3. Leistungen
3.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hostel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen. Der vertragliche Leitungsumfang des Hostels ergibt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2 Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hostel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.

3.3 Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Person und Übernachtung, einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens sunshinehouse-BERLIN entsprechend den dann gültigen Preisen ohne Vorankündigung geändert werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate liegen. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. zur Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.


4. Zahlung
4.1 Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell bei Anreise des Gastes fällig. sunshinehouse-BERLIN ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hostel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder anderer Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder bei Gesamtvorauszahlungen.

4.2 Übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache des Übernachtungspreises, so ist sunshinehouse-BERLIN berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z.B. in Form von Wochenrechungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

4.3 Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hostel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt sunshinehouse-BERLIN vorbehalten. Rechnungen an Firmen, Reisebüros, etc. werden nur erstellt, wenn dem Hostel, von dem Rechnungsempfänger, eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung auf deren offiziellem Geschäftspapier eingereicht und diese von Seiten des Hostels akzeptiert wird. Solche Rechnungen sind zahlbar binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hostels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.

4.4 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist sunshinehouse-BERLIN in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hostel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

4.5 Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Andernfalls sind die jeweils gültigen Gruppenpreislisten von sunshinehouse-BERLIN maßgeblich. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 80% der zu reservierenden Übernachtungen ab, wobei die Anzahlung vier Wochen vor Ankunft der Gruppe im sunshinehouse-BERLIN eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird.
Bei Gruppenreservierungen behält sich das Hostel vor, das Kontingent der nicht in Anspruch genommen Zimmer zu verringern und/oder den vereinbarten Preis zu ändern, wenn weniger als 75% der vereinbarten Zimmer in Anspruch genommen werden.

4.6 Auslandsüberweisungen sind unter Verwendung der Angegebenen IBAN / BIC zu tätigen, da Zusatzkosten die durch Überweisungen aus dem Ausland entstehen der Gast zu tragen hat.


5. Stornierungen
Einzelreservierungen
5.1 Bei Stornierung bestätigter Buchungen bis 48 Stunden vor Reiseantritt entsteht eine Verwaltungsgebühr von 20 % desÜbernachtungspreises, mindestens jedoch 15 €. Danach berechnen wir 80 % des Übernachtungspreises.

5.2 Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Stornierung 90% des Endpreises.

Gruppenreservierungen
5.3. Bei Stornierung bestätigter Buchungen bis 14 Tage vor Reiseantritt entsteht eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20% des Übernachtungspreises.

5.4. Bei Nichtantritt der gebuchten Reise – auch einzelner Teilnehmer – fallen ab 14 Tage vor Reiseantritt Stornierungskosten in Höhe von 80 % des jeweiligen Reisekostenanteils an.


6. Haftung
6.1 Der Gast oder der Veranstalter haften gegenüber sunshinehouse-BERLIN für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

6.2 sunshinehouse-BERLIN haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. sunshinehouse-BERLIN bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3 Bei Gruppenreisen muss die Kopie einer für die jeweilige Reise abgeschlossenen Haftpflichtversicherung vorgelegt werden oder Kaution in bar:
bis 20 Personen 200,00 €, ab 20 Personen 500,00 €.

7. Kündigung
7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht sunshinehouse-BERLIN ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat sunshinehouse-BERLIN begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen, kann sunshinehouse-BERLIN das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

7.2 Das gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung von sunshinehouse-BERLIN in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufs- Veranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hostel der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

7.3 Bei gravierendem Verstoß gegen unsere Hausordnung, ist sunshinehouse-Berlin berechtigt, die ganze Gruppe der Anlage zu verweisen ohne Rückerstattung der Unterkunftskosten.

8. Sonstiges
Tiere können im sunshinehouse-BERLIN nicht aufgenommen werden. Die Beherbergung eines Tieres durch den Gast berechtigt sunshinehouse-BERLIN ebenfalls zur Kündigung. In diesen Fällen steht dem Hostel ebenfalls Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zu.



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sunshinehouse-Berlin  •  Wexstrasse 8  •  10825 Berlin
Tel. : +49 30 826 20 79  •  Fax :+49 30 826 20 70
info@sunshinehouse-berlin.de